Das EU Reifenlabel
Alle wichtigen Infos zum Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Rollwiderstand, Nassgriff und Rollgeräusch. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z. B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffi zienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.
Geltungsbereich des EU-Reifenlabels
• PKW Reifen
• LKW Reifen
• Transporterreifen
• Motorradreifen
• Runderneuerte Reifen
• Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
• Notreifen des Typs T
• Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
• Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm (10") oder ≥ 635 mm (25")
• Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
• Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind
Bewertungskriterien der Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (niedrigste Effizienz) bis A (höchste Effizienz).
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 % möglich, wenn nach den in der Verordnung 1222 /2009/ EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräusches des Reifens in Dezibel.
Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs. Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU Grenzwerten entspricht. Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt. Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet. Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg).
HDer Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem "normalen" Pkw mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der Bremsweg auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn um bis zu 18 m kürzer sein.